Montag, 21. Januar 2013

Mehr Beratung, Informationen und Bedenkzeit

Werdende Eltern, die unter dem Schock stehen, dass bei ihrem Baby die pränataldiagnostische Untersuchung einen aufälligen Befund ergeben hat, sollen mehr Beratung, mehr Informationen und mehr Bedenkzeit vor folgenschweren, unwiderruflichen Entscheidungen erhalten. Dafür trat am 1. Januar 2010 eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft.
Zu den Inhalten der Beratung zählen Informationen über die Auswirkungen des individuellen Befundes auf das Kind und auf das Familienleben (Geschwister, Partnerschaft), die werdenden Elter erhalten dabei Informationen über das Leben mit einem behinderten Kind, woher und in welchem Umfang Hilfen zu erwarten sind. "Es soll so verhindert werden, dass Frauen überstürtzt einen Abbruch vornehmen" sagt dazu Prof. Dr. Elisabeth Pott, die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Dort ist eine Liste mit Adressen, Informationen und Ansprechpartnern erhältlich. Sie finden diese unter: www.bzga.de

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